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Aufgaben
Die Deutsche Vereinigung für
Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe hat es sich in § 2 ihrer
Satzung zur Aufgabe gemacht, "die mit der Jugendkriminalität
zusammenhängenden Fragen unter Berücksichtigung der
wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen zu
erörtern und ihre Lösung zu fördern. Sie will ein Forum
für die fachliche, fachpolitische und öffentliche Diskussion
in der Jugendkriminalrechtspflege sowie der Jugendkriminal- und
Jugendhilfepolitik sein".
Die 1917 in Berlin gegründete Vereinigung setzt sich aus
Vertretern aller an der Jugendgerichtsbarkeit beteiligten Berufe
zusammen. Sie ist kein berufsständischer Zusammenschluß,
sondern wendet sich als Fachverband bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben besonders der für die Jugendgerichtsbarkeit gebotenen
interdisziplinären Zusammenarbeit zu.
Die DVJJ fungiert als ein unabhängiges Fach- und Beratungsorgan
für kriminal-politische und praxisrelevante Fragestellungen der
Jugendkriminalrechtspflege. Durch Erstattung von Gutachten,
Stellungnahmen und Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen übt sie
Einfluß auf die Gestaltung und Reform des gesamten
Jugendstrafrechts aus.
Eine Hauptaufgabe der Vereinigung besteht in der Aus- und Fortbildung
der in der Jugendkriminalrechtspflege Tätigen. In fast allen
Bundesländern haben sich die Mitglieder der DVJJ zu Regional- und
Landesgruppen zusammengeschlossen, um die speziellen Fragen und
Probleme der jugendstraflichen Praxis ihres Bereiches zu erfassen und
zu erörtern. Dadurch war es verstärkt möglich, neben den
von der DVJJ durchgeführten überregionalen Tagungen (z.B. dem
alle drei Jahre stattfindenden Deutschen Jugendgerichtstag)
Veranstaltungen auf regionaler Ebene durchzuführen und den
Erfahrungsaustausch in der Praxis zu fördern.
Neben einer Schriftenreihe gibt die DVJJ für ihre Mitglieder eine
vierteljährig erscheinende Fachzeitschrift für
Jugendkriminalrecht und Jugendstraffälligenhilfe heraus. Die DVJJ
wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend gefördert und ist im übrigen als
eingetragener, gemeinnütziger Verein zur Finanzierung ihrer Arbeit
auf Mitgliedsbeiträge, Spenden und Geldbußen angewiesen.
Jahresbericht
Jahresbericht 2006 zum Download
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